Funding4SMEs

Firmen, die die an der Universität der Bundeswehr München entwickelte GoodRelations-Technologie einsetzen möchten, können Fördermittel aus verschiedenen Programmen erhalten und auf dieser Basis im Wege der Auftragsforschung von uns bei ihren Vorhaben wissenschaftlich und praktisch betreut werden.
Beispiele sind

  • GoodRelations-Erweiterungen für Shop-Software,
  • GoodRelations für bestimmte Hersteller-Webseiten,
  • Ontologien/Vokabulare für bestimmte vertikale Branchen (Tourismus, Immobilien, Fahrzeuge, Dienstleistungen, ...) oder
  • Data Quality Management.

StmWIVT - Innovationsgutschein für bayerische KMUs

Innovationsgutscheine für bayerische KMU zur Unterstützung der Entwicklung bzw. Verbesserung von Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen; diese können in diesem Zusammenhang auch Forschungsleistungen einkaufen.

URI: http://www.innovationsgutschein-bayern.de/

Ansprechpartner: http://www.innovationsgutschein-bayern.de/?id=10
Gern beraten wir Sie im Vorfeld des Projekts. Bitte kontaktieren Sie uns per E-mail unter martin.hepp@unibw.de oder telefonisch unter 089-6004-4217.

Geförderte Aktivitäten

  • Umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Sinne von technischer Unterstützung und Technologietransferdiensten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalte; z.B.:
    • Datenmodellierung und -konvertierung
    • Integration von GoodRelations mit Shopsysteme und Produktdatenbanken
    • Entwurf und Implementierung von Prototypen
    • Technische Lösungen für bestimmte Branchen wie Tourismus, Einzelhandel oder Dienstleistungen.
    • Sonstige Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bezug auf RDFa, Linked Data, GoodRelations, SEO oder Datenqualität
  • Wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, im Sinne von Marktforschung wie z.B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik, aber auch im Marktzugang, z.B. in Distribution und Vertrieb.
    • Beispiel: Geschäftsmodelle für Linked Data

Geförderte Unternehmen

  • Antragberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Sitz in Bayern haben. Ferner Existenzgründerinnen und -gründer, die in Bayern gründen werden. Die Unternehmensgründung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein.
  • Als kleine Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und einem Vorjahresumsatzbzw. einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € (einschließlich aller verbundenen Unternehmen). Verbunden sind u. a. Unternehmen, die zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen. Ein Unternehmen ist nicht förderfähig, wenn 25% oder mehr des Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, davon ausgenommen sind bestimmte öffentlichen Anteilseigner, wie z.B. staatliche Beteiligungsgesellschaften.
  • Es gilt die Definition von kleinen Unternehmen der EU im Sinne von Anhang I der AGFVO.

Förderhöhe

Innovationsgutscheine werden mit einer Förderhöhe von maximal 7.500,00 € gewährt. Die Förderung deckt bis max. 50% der Ausgaben ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 15.000,00 € an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.

Soweit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann auch die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Abwicklung und Antrag

Als Projektträger übernimmt die Bayern Innovativ GmbH namens und im Auftrag des Freistaats Bayern die gesamte Abwicklung der Fördermaßnahme. Anträge können dort fortlaufend eingereicht werden und werden zeitnah bearbeitet, geprüft und bewilligt. In der Regel erhalten die Antragsteller eine Nachricht innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung.

Die wichtigsten Formulare finden Sie hier:

Im Rahmen der Antragstellung ist neben dem Antragsformular in jedem Fall auch eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs (Blatt A und B) oder die Finanzamts-Bescheinigung (bei Freiberuflern) einzureichen.

FFG-Innovationsscheck für österreichische KMUs

Die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) fördert innovative Technologieprojekte von Klein- und Mittelunternehmen in Österreich mit sogenannten Innovationsschecks in Höhe von bis zu 5,000 Euro, die Sie auch bei der Universität der Bundeswehr München für wissenschaftliche Beratungsleitungen einlösen können.

Ziel is es, KMUs den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen. Mit dem Innovationsscheck können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungenwenden und je nach Bedarf deren Leistungen mit dem Scheck bezahlen. KMU sollen damit die Überwindung von Hemmschwellen zu Kooperationen mit Forschungseinrichtungen erleichtert werden.

URI: http://www.ffg.at/innovationsscheck

Innovationsscheck-Hotline: +43 (01) 05 7755-5000

E-Mail: innovationsscheck@ffg.at

Gern beraten wir Sie im Vorfeld des Projekts.Bitte kontaktieren Sie uns per E-mail unter martin.hepp@unibw.de oder telefonisch unter 089-6004-4217.

Geförderte Aktivitäten

  • Forschung und Entwicklung
    • Datenmodellierung und -konvertierung
    • Integration von GoodRelations mit Shopsysteme und Produktdatenbanken
    • Entwurf und Implementierung von Prototypen
    • Sonstige Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bezug auf RDFa, Linked Data, GoodRelations, SEO oder Datenqualität
  • Machbarkeitsstudien
    • Geschäftsmodelle für Linked Data
  • Technologietransfer
    • Technische Lösungen für bestimmte Branchen wie Tourismus, Einzelhandel oder Dienstleistungen.

Geförderte Unternehmen

  • KMU, die bislang nicht regelmäßig innovierten und kein eigenes F&E-Personal haben. Sie sind daher auf den Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen angewiesen.

Förderhöhe

  • Jeder Scheck ist 5,000 Euro wert und kann innerhalb eines Jahres nach Ausstellungsdatum bei der FFG eingelöst werden.

Abwicklung und Antrag

Die Innovationsscheck-Anträge werden in der FFG mit Priorität behandelt. Im Schnitt kann mit einer Erledigung nach spätestens 3 Wochen gerechnet werden.

Die wichtigsten Formulare finden Sie hier: